Grundschule Bermaringen
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Der Elternbeirat Warum?
Auszug aus dem Schulgesetz Baden-Württemberg: Auf Schulklassenebene ist zu Beginn jedes Schuljahres eine Versammlung der Klassenpflegschaft vorgeschrieben, der neben den Eltern der Klasse auch die in der Klasse unterrichtenden Lehrer angehören. Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter. Der Klassenelternvertreter kann auch unterjährig Sitzungen der Klassenpflegschaft einberufen und hat die Aufgabe, diese zu leiten. Die gewählten Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens eine Sitzung des Elternbeirates zu Schuljahresbeginn. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und im Regelfall zwei weitere Vertreter für die Schulkonferenz. Der Elternbeiratsvorsitzende kann auch unterjährig Sitzungen des Elternbeirats einberufen und leitet diese. Welche Aufgaben nimmt der Elternbeirat wahr ?
Wer ist im Elternbeirat (Schuljahr 2017/2018)?
Elternbeiratsvorsitzende : Derzeit noch nicht gewählt
Elternvertreter Klasse 1
: Sandra Honold, Eva Wildermuth Klasse 2 : Manja Groner, Veronica Maul-Deißler Klasse 3 : Elmedina Ückan-Skrobanovic, Rafaela Zaun Klasse 4 : Michael Schmid, Martina Staud
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